Ferrosilicium unterliegt in den angegebenen Konzentrationen nur den Vorschriften der Klasse 4.3 des ADN, wenn es unverpackt oder geschttet in Laderumen von Trockengterschiffen befrdert wird. Wird der Stoff in Fahrzeugen, Eisenbahnwagen oder Containern auf Binnenschiffen in loser Schttung befrdert, so unterliegt er nicht den Vorschriften des ADN.